Unter Mietnomaden werden Personen verstanden, die von einer Mietwohnung in die nächste ziehen, mit dem Vorsatz, keine Miete zu zahlen. Der Begriff ist somit ein Euphemismus für eine bestimmte Form des Betrugs. In vielen Fällen werden die Wohnungen in einem verwahrlosten Zustand hinterlassen.
Begünstigt wird dieser Umstand dadurch, dass der Vermieter nach deutschem Recht erst dann eine Kündigung aussprechen kann, wenn der Mieter zwei Monatsmieten im Rückstand ist. Unter Wahrung der Fristen dauert es dann oft sechs bis neun Monate, bis ein vollstreckbares Räumungsurteil ergeht, und meist weitere Monate, bis ein Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beginnt.